DEBRA-Zahlen zeigen hohe Raucherquote, E-Zigarettenkonsum unter Jugendlichen sinkt

Laut den neuesten Zahlen der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA), die vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird, bleibt die Rauchprävalenz in Deutschland auf einem anhaltend hohen Niveau von 33,9 Prozent. Gleichzeitig ist die Zahl der Jugendlichen, die E-Zigaretten konsumieren, gesunken: auf 2,3 Prozent bei den 14 bis 17-Jährigen und auf 3,5 Prozent bei den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 24 Jahren.

Wenngleich die DEBRA-Zahlen zur E-Zigarettennutzung unter Jugendlichen auf wenigen Fallzahlen basieren und daher mit Vorsicht zu betrachten sind, wertete Oliver Pohland, Geschäftsführer des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH), sie als grundsätzlich positives Zeichen: „Nachdem die Zahl der jugendlichen Dampfer im Jahr 2022 gestiegen war, sehen wir nun eine Umkehr dieses Trends. Der Anteil der jugendlichen Dampfer liegt aktuell bei 2,3 Prozent und sinkt damit wieder leicht.“

Pohland sieht einen Beitrag zu dieser Entwicklung auch im entschiedenen Vorgehen des Verbands für den Jugendschutz. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den anhaltenden Kampf des Verbands gegen widerrechtlich handelnde Anbieter und illegale Produkte. Der Verband konnte zahlreiche einstweilige Anordnungen und Vertriebsverbote für gesetzeswidrige Angebote erwirken.

„Auch dank der Aromenvielfalt sind E-Zigaretten als potenziell risikoärmere Alternative zur Zigarette und als attraktive sowie effektive Methode um vom Tabak wegzukommen, in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Schadstoffexposition ist gegenüber der Zigarette um 95 Prozent geringer und Studien zeigen, dass die E-Zigarette als Rauchentwöhnungsmethode doppelt so erfolgreich ist wie Nikotinersatzprodukte. Ich warne deshalb vor regulatorischen Schnellschüssen, die die E-Zigarette für Erwachsene unattraktiver machen würden. Damit würde man dem Ziel, die hohe Raucherquote zu senken, einen Bärendienst erweisen. Jugendliche müssen jedoch weiterhin durch Aufklärungskampagnen und ein hartes Vorgehen der Behörden gegen widerrechtlich handelnde Anbieter geschützt werden“, so Pohland abschließend.


Quellen:

www.debra-study.info